Im Rahmen der Energiewende ist der stetige Ausbau von erneuerbaren Energien, besonders der Windenergie, unerlässlich. Damit die Standortgemeinden und unmittelbar betroffene Anwohner spürbar durch den neuen Windpark Borlas profitieren können, bieten wir eine Reihe von Beteiligungsangeboten an. Dazu gehören Möglichkeiten zur inhaltlichen Abstimmung des Projektes für eine bestmögliche Nutzung des Standortes (z. B. über öffentliche Veranstaltungen). Wir sind stets offen für Austausch und suchen aktiv den Dialog mit den Bürgern vor Ort. Unser Anliegen ist es, einen Rahmen zu bieten, in dem Fragen Platz finden. Bei Rückfragen können Sie jederzeit gern Kontakt mit uns aufnehmen.
Gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Sächsischen Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz (EEErtrBetG) bieten wir eine Zahlung von jährlich bis zu 0,4 ct/kWh produziertem Strom an die Standortgemeinden an. Einbezogen sind nach § 6 EEG alle Gemeinden, die sich im Umkreis von 2,5 km um die neuen Anlagenstandorte befinden, entsprechend ihrem Flächenanteil. Neben Klingenberg, Rabenau und Freital umfasst das die Gemeinden Tharandt, Dippoldiswalde und Dorfhain.
Der aktuelle Gesetzesentwurf des Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetzes des Freistaates Sachsen sieht vor, dass ein Anteil von 50 % dieser jährlichen Zahlung für die direkt betroffenen Ortsteile zur Verfügung gestellt wird. Es besteht die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen mit den Gemeinden und Orten über die konkrete Ausgestaltung der finanziellen Beteiligung zu treffen.
Auf Basis der geplanten Anlagenstandorte und der aktuellen Ertragsprognose bedeutet das:
Damit die Menschen profitieren können, die am meisten vom Windpark Borlas betroffen sind, bieten wir als Teil der finanziellen Beteiligung nach EEG/EEErtrBetG einen Windstrombonus in Form einer Strompreiserstattung in Höhe von ca. 8 ct/kWh für alle privaten Haushalte in den Ortsteilen Somsdorf, Lübau und Borlas an.
Die Rahmenbedingungen für diese Erstattung sind wie folgt:
Annahmen für die Prognose: Arbeitspreis (umgelegt): 37 ct/kWh, Strompreiserstattung: 8 ct/kWh
Beim Betrieb von Windenergieanlagen sind gesetzliche Grenzwerte für den Schattenschlag auf umliegende Wohnräume einzuhalten (siehe Schattenwurf). Sobald diese Grenzwerte für die umliegenden Wohngebäude überschritten werden, werden die verursachenden Windenergieanlagen abgeschaltet. Um die Anwohner im Umfeld des Windparks Borlas zusätzlich zu entlasten, bieten wir an, die Windenergieanlagen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus abzuregeln, um so den Schattenwurf auf Wohngebäude durch sich bewegende Rotoren vollständig zu vermeiden.
Ein zentraler Bestandteil unserer Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Ortschaften ist die gemeinsame Abstimmung zur Auswahl und Umsetzung von naturschutzfachlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Kompensationsmaßnahmen) im Zusammenhang mit den neuen Windenergieanlagen. Dies ermöglicht eine direkte Einflussnahme und Berücksichtigung lokaler Bedürfnisse. Wir sind kontinuierlich auf der Suche nach passenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die Natur und Dorfleben stärken - wie etwa Heckenpflanzung, Pflanzung von Baumreihen oder Streuobstwiesen. Wenn Sie Ideen für Maßnahmen haben oder an der Umsetzung einer dieser Maßnahmen interessiert sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Die uniPlan energy GmbH engagiert sich für lokale gemeinnützige Projekte und Vereine im Umfeld ihrer Windparks. Dazu gehören beispielsweise die Unterstützung durch Spenden für Dorf- und Feuerwehrfeste oder das Sponsoring von ortsansässigen Vereinen. Bei Interesse nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.